Im Rahmen der sogenannten "Verkehrssicherungspflicht"
sind sie als Baumeigentümer dafür verantwortlich, die vorhersehbaren "Risiken für Dritte" abzuwenden und die nötigen Schutzvorkehrungen zu treffen.
Bei der einfachen Kontrolle auf Basis der aktuellen FLL-Baumkontrollrichtlinien handelt es sich um eine Sichtkontrolle der Bäume vom Boden aus. Neben der Erfassung der Baumgrunddaten werden dabei Schäden an Wurzel, Stamm und Krone des Baumes festgehalten.
Kommt die Baumkontrolle
zu keinem eindeutigen
Ergebnis, oder bestehen weiterhin Zweifel an der Verkehrssicherheit des Gehölzes oder den Maßnahmen, sind weiterführende Untersuchungen notwendig. Angefangen bei Sondierstab, Schonhammer, Endoskop oder Lupe bis hin zu Hubarbeitsbühnen oder Seilklettertechnik, finden vielerlei Hilfsmittel Verwendung in Untersuchungsmethoden.
In manchen Fällen sind technische Methoden notwendig, um belastbare Daten zu erhalten.
Hierzu zählen unter anderem Zugversuche, Bohrwiderstandsmessungen und Schalltomographie.
Ziel der Baumkontrolle ist es, möglichst gesunde und vitale Bäume zu erhalten und die Verkehrssicherheit des Baumes festzustellen und rechtsverbindlich zu dokumentieren. Ist diese nicht gegeben, werden Handlungsempfehlungen festgelegt, die der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit dienen, und mit einer vertretbaren Ausführungsfrist kombiniert.
Anhand von Faktoren wie Entwicklungsphase des Baumes, Gefährdungspotential und Sicherheitserwartung des Verkehrs wird ein Kontrollintervall ermittelt, das die Fälligkeit der nächsten Folgekontrolle definiert.
Bäume werten unsere urbanen Lebensräume bedeutend auf, deshalb ist die Fürsorge und richtige Pflege von elementarer Bedeutung
Ist der Baum an seinem Standort nicht zu erhalten, bieten wir für jede Situation ein sicheres und effektives Verfahren zur Fällung
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